Kleine Glosse zur Kurparkordnung Bad Orb
Die oben beschriebenen Geräte müssen vor Eintritt in den Kurpark an der Touristik-Information auf eigene Kosten erworben werden.
Der Kopf-Käfig dient zur Lenkung des Blickes in die vorschriftsmäßige Richtung (Bäume, seltene Pflanzen im Kräutergarten u.a.). Wer eine andere Blickrichtung wünscht, muss dies eine Woche vor Begehung des Kurparks bei der Kurdirektion beantragen. Das entsprechende Gerät kann dann unmittelbar vor der Begehung erworben werden.
Eine Zuwiderhandlung gegen die vorschriftsmäßige Körperausstattung wird eine Geldbuße von 1000 € nach sich ziehen.
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